geboren am 21. Oktober 1964 in Gummersbach, hat nach der Schulzeit die Ausbildung zum Schornsteinfeger im elterlichen Betrieb bei Bezirksschornsteinfegermeister Harald-Wilhelm Folster 1980 begonnen. 1983 habe ich die Gesellenprüfung vor dem Prüfungsausschuss in Köln abgelegt. Danach ging es zielstrebig in Richtung Meisterprüfung, damals musste man noch vier Jahre nach bestandener Gesellenprüfung damit warten. Es erfolgte die Meisterschule im Berufsbildungszentrum des Schonsteinfegerhandwerks in Dülmen( Münster). 1988 konnte auch diese weitere Hürde überwunden werden, die Meisterprüfung wurde mit Erfolg bei der Handwerkskammer Münster abgelegt. Weiteres Ziel war nun der Bezirksschornsteinfeger, jedoch in weiter Ferne, betrug doch die Wartezeit damals im Regierungsbezirk Köln ca. 12-18 Jahre. Um für diese Zeit gerüstet zu sein, habe ich mich nicht zurück gelehnt und die Dinge auf mich zukommen lassen, sondern begab mich auf Wanderschaft moderner Art, ohne einer Bruderschaft anzugehören. Eigenständig, jedoch nicht zu Fuß, sondern mit dem Auto. So habe ich Erfahrungen in verschiedenen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein) sammeln können. Die Zeit im Allgäu war besonders lehrreich, da es dort in fast jedem Haus einen Kachelofen oder Grundofen gab. Mein Herz pochte aber in Schleswig-Holstein, in dem Land, wo auch mein Vater geboren und groß geworden ist. Es zog mich immer wieder an die Ostsee nach Lübeck-Travemünde. So habe ich die letzten Gesellenjahre vor der selbständigen Tätigkeit in Schleswig-Holstein verbracht. Am 17.Dezember 1996 war es dann soweit: Die Nachricht vom Wirtschaftsministerium in Kiel über die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister in Lübeck erfolgte. Nach 18 Jahren wurde die selbstständige Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister dann an einen Schornsteinfegermeister, der sich für die Nachfolge als bevollmächtigter Schornsteinfeger beim Wirtschaftsministerium in Kiel beworben hat, abgegeben.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Schornsteinfeger wurde laut Novelierung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes auf sieben Jahre befristet. Nach sieben Jahren muss sich jeder bevollmächtigte Schornsteinfegermeister wieder neu um die Verwaltung eines Kehrbezirkes beim zuständigen Wirtschaftsministerium bewerben.
Somit wurde, durch Änderung des Schornsteinfegerhandwerksgesetz aber auch die Möglichkeit gegeben, die nicht hoheitrechtlichen Aufgaben weiter im freien Wettbewerb anzubieten.
Also wurde mit der Änderung des Gesetzes in 2009 auch der Grundstein für die neue Firma, die Firma Schornsteinfolster e.K., gelegt.
Mit dieser Firma bieten wir die gesamten nicht hoheitrechtlichen Aufgaben im gesamten Bundesgebiet und auch darüber hinaus auf EU-Ebene an. Somit beschränkt sich unser Tätigkeitsfeld nun nicht mehr nur auf den Raum Lübeck und wir können Ihnen auch darüber hinaus rund um den Schornstein mit Kaminen und Öfen mit Rat und Tat zur Seite stehen.